1. Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgrundgehälter um 2,0 %
2. Erhöhung der IST – Gehälter um 1,9 %
3. Erhöhung der Zulagen und Reiseaufwandsentschädigungen (ohne Kilometergeld)
um 1,6 %
4. Erhöhung der monatlichen Lehrlingsentschädigungen um 2,0 %
5. Rahmenrechtliche Änderungen:
In der Verwendungsgruppe I:
In der Verwendungsgruppe I gilt ab 1.1.2015 folgende Regelung:
Für neu begründete Dienstverhältnisse ab 1.1.2015 beträgt die Verweildauer in der Verwendungsgruppe I maximal drei Jahre. Danach hat eine Vorrückung in eine höhere Verwendungsgruppe gemäß § 17 Abs. (6) zu erfolgen.
Für bereits bestehende Dienstverhältnisse in der Verwendungsgruppe I erfolgt ab 1.1.2018 eine Vorrückung in eine höhere Verwendungsgruppe gemäß § 17 Abs. (6).
§ 8. Freizeit bei Dienstverhinderung wird in Pkt. a), d), e) und f) geändert und lautet wie folgt:
a) beim Tode des (der) Ehegatten (-gattin) oder des eingetragenen Partners
3 Arbeitstage
d) beim Tode eines Kindes. Bei Stief- oder Adoptivkindern nur, sofern sie mit dem Angestellten im gemeinsamen Haushalt lebten
3 Arbeitstage
e) beim Tode von Geschwistern, Schwiegereltern und Großeltern
1 Arbeitstag
f) bei eigener Eheschließung oder Eintragung der Partnerschaft
3 Arbeitstage
§ 9e. Kündigungstermine wird neu eingeführt und lautet:
Wurde nicht durch Dienstvertrag die Kündigung zum Quartalsende oder zum 15. oder Letzten eines Kalendermonats vereinbart, so gilt die Kündigung zum Letzten eines Kalendermonats als vereinbart. Dies gilt für Dienstverhältnisse, die ab 1.1.2015 neu begründet werden.