Bei diesen Erläuterungen handelt es sich weder um einen Kollektivvertrag noch um eine authentische Interpretation!
Diese gemeinsamen Erklärungen sind ein Produkt der sozialpartnerschaftlichen Zusammenarbeit der vertragschließenden Kollektivvertragsparteien und sollen den Anwendern dieses Kollektivvertrages als Basisinformation und Hilfestellung für die Lohnermittlung bzw. Lohnabrechnung dienen.
Trotz sorgfältiger Bearbeitung wird für die Ausführungen keine Gewähr übernommen und eine Haftung der Kollektivvertragsparteien und der Autoren ausgeschlossen.
Abweichende Rechtsauffassungen sind in solchen Fällen immer wieder möglich und auch allfällige richterliche Entscheidungen nicht voraussehbar.“