Sicherheit elektrischer Anlagen und Betriebsmittel sowie anderer Anlagen in deren Einflussbereich

Die Elektrotechnikverordnung 2020 (ETV 2020) löst die Elektrotechnikverordnung 2002 (ETV 2002) in der Fassung BGBl. II Nr. 229/2014 ab.

Die Neuerlassung ist erforderlich, weil die Bestimmungen über die elektrotechnische Normung im Elektrotechnikgesetz 1992 (ETG 1992), zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 27/2017, umfangreich überarbeitet wurden.

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